Gerade in Praxen mit älteren praktizierenden Ärzten sieht man sie noch häufig in den Regalen: große und schwere rote Bücher mit dem geheimnisvollen Namen "Rote Liste". Darin enthalten sind Kurzinformationen zu Humanpräparaten und bestimmten Medizinprodukten, also Fach-, Gebrauchs- und Produktinformationen. Die Suche darin: zeitaufwendig und fürs 21. Jahrhundert wenig digital.
Die Arzneimittel- und Verordnungsdatenbank
Wenn man so will ist die Arzneimittel- und Verordnungsdatenbank eine Art digitale Rote Liste. Hier findet der Mediziner alle derzeitig zugelassenen Humanpräparate. Zusätzlich dazu findet er darin alle, nach dem AVWG-Katalog gesetzlich vorgeschriebenen, Informationen.
Nutzung in der Praxis
Im Praxisalltag ist die Arzneimitteldatenbank die direkte und meist genutzte Informationsquelle für Ärzte. Sie ist ein fester Bestandteil des Arztinformationssystems. Dabei ist sie nicht nur die Grundlage jedes Rezeptdrucks, sondern liefert auch Informationen zu allen Elementen der Verordnungssteuerung (z.B. Rabattverträge oder regulierende Arzneimittelvereinbarungen). Mediziner nutzen die Datenbank tagtäglich für Recherchen zu Rabattverträgen, Leitlinien oder therapeutische Informationen – und natürlich für die Verordnung.
Keine Verordnung ohne Arzneimitteldatenbank
Der Mediziner springt bei Auswahl des Rezept-Formulars im Arztinformationssystem direkt in die Arzneimittel- und Verordnungsdatenbank. Dort wählt er ein passendes Präparat aus und übernimmt es durch Klick auf das Rezept. Mithilfe dieses Rezepts erhält der Patient anschließend sein verschriebenes Medikament in der Apotheke. Ob und wie das Apotheken-Team bei der Medikamentenabgabe und Patientenberatung von ihrer Software unterstützt wird, erfahren Sie in Teil 3 unserer Know-How-Reihe.